Die Idee war gut, die Umsetzung schwach...
Abgesehen davon, dass Online-Händler über eine wieder neu hinzukommende Informationspflicht stöhnten, schien die Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflicht in der Theorie nicht schwer. Einfach einen Hinweistext samt Link an prominenter Stelle in den Online-Shop basteln – und fertig! Soweit so gut. Doch schon hier fingen die ersten Probleme an.
Seit dem 9. Januar 2016 sollten Händler, die online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, den lapidaren Hinweis auf die OS-Plattform setzen. Nur was für einen Link? Der entsprechende Link zur „OS-Plattform“ ist in der Verordnung nicht genannt. Auch die EU-Kommission ließ alle betroffenen Händler im Regen stehen – mit Informationspflicht, aber ohne Information. Kein Händler wusste, wohin er denn nun verlinken sollte, und wo diese ominöse OS-Plattform denn nun zu finden ist.
Doch die Litanei ging weiter... War der Link einmal da, nutzte er allen Beteiligten genauso wenig wie zuvor. Denn beim Klick auf den OS-Link gelange man nur zu einer Webseite „under construction“. Die OS-Plattform nahm erst am 15. Februar 2016 ihre Dienste auf. Das ist mehr als ein Monat verspätet – der Hinweis in allen Online-Shops war bis dahin unnütz und überflüssig...
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wer sich auch nach 10 Emails oder Telefonaten mit einen Betonkopf auf der anderen Seite nicht einigen kann - da helfen auch keine 10 Schlichtungsste llen - da gibt´s nur Gericht oder einer verzichtet auf seine Ansprüche ?!
ich als 1,25 Mann /Frau unternehmen hätte sowieso nicht zugestimmt - noch dazu wenn man sich mal das Prozedere angeschaut - unwägbarkeiten ohne Ende.
....
nun sollte man doch meinen - das man das jetzt vernünftigerwei se einstampft und sich z.B. dann der Händlerbund all denen annimmt die wegen fehlenden link o.ä. abgemahnt wurden und dann das Geld von der EU zurückfordern ???
da muss dann wahrscheinlich schon Ostern mit Weihnachten zusammenfallen !
eher gibt´s wohl als Weihnachtsgesch enk von den EU...... noch 3 links als nachbesserung ?
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Hätte ich den link nicht anklickbar, müßte ich vermutlich die Abmahner finanzieren.
Da kann ich einfach nur die Augen verdrehen...... ...
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Entstanden in den praxisfernen Hirnen selbstverliebte r Eurokraten, wird damit der Wust an Informationen beim Onlinehandel weiter aufgebläht. Ungeachtet der Tatsache, dass diesen zwischenzeitlic h seitenlangen Wahnsinn kein Mensch wirklich liest, geschweige denn versteht.
Einziger Nutzniesser dieser fragwürdigen EU-Ergüsse sind diverse Anwaltsbüros, deren "selbstloses Engagement" selbstredend von keinem EU-Vertreter in Frage gestellt wird. Ob es wohl daran liegt, dass zahlreiche EU-Vertreter mit Anwaltsbüros "verbandelt" sind ?
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