Betroffener
ist die Person, deren persönliche Daten berührt werden.
Code of conduct
sind Verhaltensregeln fu¨r den Umgang mit personenbezogenen Daten, die von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden, insbesondere Anleitungen, wie der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die Datenverarbeitung durchzuführen hat und wie die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen ist.
Datenübertragbarkeit/Datenportabilität
ist der Anspruch einer Person, eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten. Der Nutzer hat damit das Recht, Daten von einem Anbieter zu einem anderen „mitzunehmen“.
Folgenabschätzung
ist die Abschätzung der Folgen für den Schutz personenbezogener Daten und muss durchgeführt werden, wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten birgt.
Datensicherheit
bedeutet, dass der Verantwortliche unter Berücksichtigung des Stands der Technik oder dem Zweck der Datenverarbeitung geeignete Maßnahmen umzusetzen hat, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten (z. B. Verschlüsselung, Passwörter).
Datensparsamkeit
bedeutet, dass die Datenverarbeitung auf das notwendige Maß beschränkt sein muss, beispielsweise bei einer Bestellung im Online-Shop nur die Anschrift angefragt werden darf und nicht das Geschlecht.
Datenverarbeitung
ist jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie
- das Erheben,
- das Erfassen,
- die Organisation,
- das Ordnen,
- die Speicherung,
- die Anpassung oder Veränderung,
- das Auslesen,
- das Abfragen,
- die Verwendung,
- die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder Bereitstellung,
- den Abgleich oder die Verknüpfung,
- die Einschränkung,
- das Löschen
- oder die Vernichtung.
Drittstaaten
sind Länder, die weder der Europäischen Union angehören noch zu den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes zählen.
Einwilligung der betroffenen Person
ist jede unmissverständlich abgegebene Erklärung oder eindeutige Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten einverstanden ist.
Kohärenzverfahren
ist die Befugnis des Europäischen Datenschutzausschusses, im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den Aufsichtsbehörden verbindliche Beschlüsse zu treffen, um die ordnungsgemäße und einheitliche Anwendung der DSGVO sicherzustellen.
Marktortprinzip
besagt, dass ausländische Unternehmen nur dann Zugang zum europäischen Markt erhalten, wenn sie sich an die hier geltenden Regelungen halten.
One-Stop-Shop
besagt, dass sich Unternehmen, die Niederlassungen in mehrere EU-Staaten haben und dort Daten verarbeiten, bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung nur an die Aufsichtsbehörde an ihrem Hauptsitz wenden können.
Personenbezogene Daten
sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen; als identifizierbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt mittels Zuordnung zu einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann.
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