Obwohl Begriffe wie Datenportabilität, Marktortprinzip oder One-Stop-Shop schon seit vielen Monaten durch die Internetwelt geistern: Wirkliche Aufklärung besteht bei den meisten Betroffenen noch nicht. Nur diejenigen, die die Begrifflichkeiten kennen und verstehen, können die neue DSGVO umsetzen.
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