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Nur noch 3 Wochen Zeit: Hast du den neuen Widerrufsbutton schon umgesetzt?

Veröffentlicht: 28.05.2026
imgAktualisierung: 28.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.05.2026
img 28.05.2026
ca. 2 Min.
Widerrufsbutton auf Tablet
Erstellt mit KI
In genau drei Wochen müssen Shops eine leicht zugängliche Funktion bieten, mit der Verträge per Klick widerrufen werden können.


Die Uhr tickt: Am 19. Juni 2026 tritt eine Änderung im bürgerlichen Recht in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen Online-Händler eine leicht zugängliche, digitale Funktion bereitstellen, mit der Kunden Verträge ebenso unkompliziert widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert Abmahnungen.

Hier ist das Wichtigste im Überblick:

Wer ist betroffen?

Die kurze Antwort lautet: Nahezu jeder B2C-Online-Shop, der Verträge mit Verbraucher:innen über Fernabsatzwege (Websites, Apps) abschließt.

  • Es gibt keine Ausnahmen für kleine Shops: Egal ob Großkonzern oder kleiner Ein-Mann-Betrieb – die Pflicht gilt unabhängig von Umsatz oder Unternehmensgröße.
  • Auch bei Spezialfällen ist er relevant: Selbst Händler, die ausschließlich personalisierte Waren (die oft vom Widerruf ausgeschlossen sind) oder bestimmte Dienstleistungen anbieten, sollten den Button grundsätzlich anbieten. Der Button dient lediglich als digitaler Übermittlungsweg, ob ein Widerruf im Einzelfall rechtlich wirksam ist, wird erst danach geprüft.

Wie sieht er aus und was muss man beachten?

Der Gesetzgeber macht sehr genaue Vorgaben, wie die Funktion rechtlich sauber gestaltet sein muss. Der Button muss leicht erkennbar, eindeutig beschriftet (z. B. mit „Widerruf ausüben“ oder „Hier widerrufen“) und dauerhaft zugänglich sein. Gut geeignet ist dafür beispielsweise eine Platzierung im Footer des Shops. Die Funktion darf keinesfalls hinter einer Registrierung oder einem Kunden-Login versteckt werden. Auch Gastbesteller müssen ohne Hürden darauf zugreifen können.

Nach dem ersten Klick muss eine Formularseite für die Dateneingabe erscheinen, auf der Verbraucher unkompliziert ihren Namen, Infos zur Identifizierung des Vertrags (z. B. Bestellnummer) sowie ihre Mailadresse für die Bestätigung eintragen können.

Die Umsetzung: Was ist jetzt zu tun?

Da nur noch wenig Zeit ist, hat die technische und rechtliche Implementierung oberste Priorität: Programmiere die Schaltflächen und das dahinterliegende Abfrageformular. Stelle sicher, dass das System nach dem Absenden des Widerrufs unverzüglich eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail an den Kunden verschickt. Die Integration kann aber auch unkompliziert über ein passendes Plugin gelöst werden. Dazu steht seitens des Händlerbundes bereits eine speziell entwickelte App für Shopify-Shops bereit. Neben der automatisierten Shopify-Lösung gibt es auch eine manuelle Integration via Snippet-Code.

Zum Stichtag am 19.06.2026 ändert sich auch die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung. Achtung: Tausche die Texte punktgenau am Stichtag aus.

Ausführliche Erklärungen und Praxishinweise für die finale Umsetzung findest du hier:

📖 Der Widerrufsbutton kurz erklärt
💡 Themenseite Widerrufsbutton
🛠️ FAQ: Wie sieht er aus, wo muss er hin, wie funktioniert er?
🔍 Händlerbund Widerrufsbutton-Check

Veröffentlicht: 28.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 28.05.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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