Sanktionen
Die DSGVO bekennt sich aber nun zu mehr Datenschutz – und den will sie auch durchfechten. In puncto Datenschutz heißt das, unabhängige und handlungsfähige Aufsichtsbehörden einzurichten und mit den technischen, personellen und finanziellen Mitteln auszustatten. Hierfür stehen den Datenschutzbehörden künftig umfangreichere Befugnisse zur Seite (s.o.). Die Aufsichtsbehörden können beispielsweise Sanktionen bei Verstößen verhängen.
Derzeit gibt es unterschiedliche Bußgeldvorschriften in Europa. In Deutschland liegt die Summe bei aktuell 50.000 Euro bzw. 300.000 Euro. Die Strafzahlungen können künftig deutlich höher ausfallen, denn es können abschreckende Bußgelder in Millionenhöhe verhängt werden, sogar Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche sind denkbar. Es sind Bußgelder möglich in Höhe von
- bis zu 4 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens bzw.
- 20 Millionen Euro.
Die Themenreihe zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Einführung
Teil 1: Newsletterversand
Teil 2: Informationspflichten
Teil 3: Auskunftspflichten
Teil 4: Betroffenenrechte
Teil 5: Umgang mit Datenpannen
Teil 6: Neuerungen beim Umgang mit Kundendaten
Teil 7: Übermittlung von Daten ins Ausland
Teil 8: Auftragsdatenverarbeitung
Teil 9: Der Einsatz von Cookies
Teil 10: Social Plugins
Teil 11: Der Datenschutzbeauftragte
Teil 12: Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle und Folgenabschätzung
Teil 13: Aufsichtsbehörden
Teil 14: Befugnisse und Sanktionsmaßnahmen
Teil 15: Praxisteil - Maßnahmen zur Vorbereitung (Checkliste)
Teil 16: Glossar
Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 157 Tage? (Teil 1)
Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 135 Tage? (Teil 2)
Der Händlerbund hat Online-Händler zur DSGVO befragt. Die Infografik zeigt, wie Händler sich auf die DSGVO vorbereitet fühlen und was sich bisher bei der Umsetzung getan hat.
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