Umsetzung EU-Richtlinie
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie vom 16.06.2017 soll eine Anpassung auf europäischer Ebene erfolgen um für fairen Wettbewerb und einen erhöhten Verbraucherschutz im Handel zu sorgen. Damit bestätigte der Bundesrat den Gesetzesentwurf. Durch die entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden Vereinbarungen, die den Verbraucher ein Entgelt für die Nutzung in Rechnung stellen, unwirksam. Dies gilt für:
- SEPA-Basislastschrift
- SEPA-Überweisung
- Zahlungskarten
Die Regelungen werden europaweit gelten und betreffen Zahlungen an der Ladenkasse und in Online-Shops.
Ob die beliebte Zahlungsmethode Paypal durch das Gesetz erfasst wird, wurde leider nicht klargestellt.
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Antworten
Ich kann mich seiner Forderung nur anschließen.
Wo ist der Schutz gegen Verbraucher die nicht zahlen?
Wo ist der Schutz gegen Banken/Paymenta nbieter die überhöhte Gebühren verlangen?
Warum sollen Händler die Kosten der Banken aus eigene Tasche tragen?
Btw. Warum sollten Händler die Kosten der Zahlungsart auf den Artikel umlegen damit die, welche günstige Zahlungsarten wählen mehr zahlen als nötig? Das widerspricht doch dem "Verbrauchersch utz"!
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