Wann kommt die Händlerschutzbehörde für das Internet?
Ob die Umsetzung der neuen Gesetzgeberintentionen über das Bundeskartellamt so gut durchdacht ist, wird erst die Zukunft zeigen. Geeignet ist das Bundeskartellamt aufgrund seines juristischen und ökonomischen Know-hows für die neue Aufgabe zweifelsohne. Wie das Bundeskartellamt dieses neue Amt jedoch personell meistern will, ist noch schleierhaft. Bereits jetzt kommt die Behörde mit den zahllosen Beschwerden – etwa wegen der weit verbreiteten Vertriebsbeschränkungen im Internet – kaum hinterher. Viele Händler gehen den Weg einer Beschwerde daher gar nicht erst und fügen sich in ihr Schicksal.
Die, die sich gegen einschränkende Maßnahmen von Lieferanten und Herstellern wenden, müssen einen seeeeehr langen Atem beweisen und scheitern nicht selten aus formellen Gründen (z. B. wegen Beweisproblemen). Sie wünschen sich schon seit langem mehr Durchgriff und Unterstützung durch die Behörden (etwa um das Thema Massenabmahnungen und fliegenden Gerichtstand in den Griff zu bekommen). Droht den Belangen der Verbraucher ein ähnliches Schicksal?
„Wir haben keine Zeit zu verlieren!“. Das hatte bereits Christian Lindner Mitte Mai verlautbaren lassen und forderte ein entsprechendes eigenständiges Digitalisierungsministerium. Eines, welche sowohl Know-how mitbringt, als auch die Interessen von Händlern und Verbrauchern gleichermaßen würdigt, wäre wünschenswert. Die aktuelle Kompetenzerweiterung des Bundeskartellamtes an sich ist daher ein guter erster Schritt in die richtige Richtung und kann langfristig dafür sorgen, dass der Markt um die schwarzen Schafe bereinigt wird und die Menschen wieder Vertrauen in „dieses Internet“ finden. Jedoch müssen nun die Ärmel hochgekrempelt werden und den Worten echte Taten folgen.
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