„Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrenntfassung von werkstoffhaltigen Abfällen“: Unter diesem langen Namen kommt das neue Verpackungsgesetz daher, welches Händler auch weiterhin zur Meldung ihrer Verpackungen verpflichtet und einen entsprechenden Obolus für den Anfall von Verpackungsmüll verlangt. Wir klären auf, was sich für Händler ab 2019 ändert.
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Will man damit etwa kleine Unternehmen vom Markt drängen?
Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen (IT-Systemhaus).
Wir versenden ca. 20-30 Pakete am Tag. Wir nutzen soweit möglich bereits gebrauchte Umverpackungen / Polstermaterial en dafür. Der Versand kann durch einen Mitarbeiter gerade so bewältigt werden. Wer soll denn bitteschön bei jedem Paket das Verpackungsmate rial nach Typ sortieren, wiegen und zählen??? Kann man diesen "Verdienstausfa ll" geltend machen / einklagen?
So etwas ist doch wirklich unzumutbar - so eine Bürokratie gibt ist sicher nirgendwo anders...
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Grüßle
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