Überwachung durch neue Zentrale Stelle und Mitbewerber
Ohne Aufsicht wird kein Gesetz in der Praxis Beachtung finden. Zur Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes wird daher eine neue Zentrale Stelle eingerichtet. Hersteller von Verpackungen, die unter das Verpackungsgesetz fallen, sind vor dem erstmaligen Inverkehrbringen der Verpackungen zur Registrierung bei der Zentralen Stelle verpflichtet. Erst dann können sie sich mit ihrer Registrierungsnummer bei einem dualen System anmelden. Diese Registrierung wird sich daher auch weiterhin an Online-Händler direkt richten, wenn diese Verpackungsmaterialien von Herstellern einkaufen, die noch nicht (vor)registriert sind.
Zu den von der Zentralen Stelle hoheitlich durchzuführenden Aufgaben gehören insbesondere die Registrierung der Hersteller und Sachverständigen sowie die Entgegennahme und Prüfung der Mengenmeldungen der Hersteller und der dualen Systeme.
Hierüber wird auch ein Herstellerregister geführt. Dieses wird im Internet veröffentlicht und ist für jeden einsehbar. Damit soll die Transparenz gesteigert und die Nichtbeteiligung verhindert werden. Eine große Änderung, denn viele Händler haben sich bewusst oder unbewusst noch keine Gedanken um die Registrierung ihrer Verpackungen gemacht. Spätestens mit dem öffentlichen Register ist das Verhalten öffentlich überprüfbar.
Kommentar schreiben
Antworten
Will man damit etwa kleine Unternehmen vom Markt drängen?
Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen (IT-Systemhaus).
Wir versenden ca. 20-30 Pakete am Tag. Wir nutzen soweit möglich bereits gebrauchte Umverpackungen / Polstermaterial en dafür. Der Versand kann durch einen Mitarbeiter gerade so bewältigt werden. Wer soll denn bitteschön bei jedem Paket das Verpackungsmate rial nach Typ sortieren, wiegen und zählen??? Kann man diesen "Verdienstausfa ll" geltend machen / einklagen?
So etwas ist doch wirklich unzumutbar - so eine Bürokratie gibt ist sicher nirgendwo anders...
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Grüßle
Ihre Antwort schreiben