Sog. Funkanlagen (z. B. Mobiltelefone, WLAN-Router oder Navigationsgeräte) können bei ihrem Einsatz Störungen und unerwünschte Signale hervorrufen. Nicht zuletzt steht der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre der Nutzer solcher Geräte im Raum. Eine europäische Richtlinie regelt daher genaue Anforderungen an die Bauweise solcher Geräte. Sie wurde aber bislang nicht in deutsches Recht umgesetzt.
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Das ist doch wie mit einem Passus im Mietvertrag. Ist dieser eine nicht mehr gültig bleibt der Rest vom Mietvertrag bestehen, nur dieser eine Passus nicht.
Wird ein Gesetzespunkt abgeschafft ist dieser eine Passus nicht mehr gültig, aber der Rest vom Gesetzt nach wie vor.
Wenn die Richtlinie ausläuft dann ist sie nicht mehr gültig, und dann muss sich auch keiner an diese ungültige Richtlinie halten.
Das heisst die Produkte würden quasi die gültigen Richtlinien der CE-Kennzeichnun g einhalten.
Also wo ist das Problem ?
Man kann auch wirklich aus jedem Piep ein Konzert machen...
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