2. Wie ist zu informieren: Information klar und leicht bereithalten
3. Worüber ist zu informieren: Kontaktdaten der beigetretenen Schlichtungsstelle
4. Ausnahmen: Mitarbeiterzahl ausschlaggebend, wenn keiner Schlichtungsstelle angeschlossen
5. Nicht vergessen: Informationspflichten nach Entstehen der Streitigkeit
6. Anwendungsbereich: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gilt nur für deutsche Unternehmen
Der 1. Februar 2017 bringt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und mit ihm neue Informationspflichten für Händler. Die ADR-Richtlinie hat die Ziele für die Integration der alternativen Streitbeilegung in den EU-Staaten vorgegeben und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz setzt dies nun für Deutschland um.
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"Hat sich ein Unternehmer bereits einer anerkannten Verbraucherschl ichtungsstelle angeschlossen, muss über diese Schlichtungsste lle und die Kontaktaufnahme möglichkeiten informiert werden."
Und was, wenn nicht? Man muss sich ja so wie ich das verstanden habe, keiner Stelle anschließend. Kommt dann ein Satz, frei Schnauze formuliert in die AGB wie "Wir nehmen an diesem Schlichtungszeu gs nicht teil"?
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Händler, die am 31.12.2016 weniger als 11 Mitarbeiter hatten, müssen keine Informationspfl ichten im Shop erfüllen. Denken Sie jedoch an die nachstreitliche n Informationspfl ichten: onlinehaendler-news.de/.../... n-informationspflichten-themenreihe-streitschlichtung.html
Beste Grüße
die Redaktion
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freiwillig ist?
wenn ich nicht beitrete brauch ich nichts zu ändern?
Mit freundlichen Grüßen
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alle anerkannten Verbraucherschl ichtungsstellen sind auf der europäischen OS-Plattform gelistet. Dort ist auch aufgeführt, in welchen Bereichen die jeweiligen Verbraucherschl ichtungsstellen tätig sind. Sofern keine Spezialschlicht ungsstellen für Ihre Art von Verträgen, die Sie mit Verbrauchern schließen, zuständig sind, kommt derzeit für die Unternehmer nur die Allgemeine Verbraucherschl ichtungsstelle in Betracht.
Liebe Grüße
die Redaktion
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das is ja schön zu wissen.
und wo isse denn diese Verbraucherschl ichtungsstelle, an die sich der arme Verbraucher wenden kann?
würde ich als Händler nämlich auch gerne wissen, damit ich dies dem Verbaucher gemäß § 37 Verbraucherstre itbeilegungsges etz in Textform unverzüglich mitteilen kann.
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der bisherige Hinweis "Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtlic he Online-Streitbe ilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter ec.europa.eu/odr." bleibt unverändert bestehen und hat nichts mit den neuen Informationspfl ichten zu tun.
Beste Grüße
die Redaktion
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Irgendwie kapier ich das ganze jetzt nicht.
Ich habe meine Stammdaten im Mitgliederberei ch geändert.
Alles was mit diese Streitbeilegung zu tun hatte auf Nein geklickt. Ich möchte nicht daran teilnehmen, ich habe weniger als 10 Mitarbeiter. Das ganze gespeichert.
Dann habe ich mir die Rechtstexte mal angschaut, und richtig, es hat sich nichts geändert. Heißt bei mir aber der Link zur Streitbeilegung ist noch drin.
Und das ist jetzt das was ich nicht verstehe:
Diesen Link der Streitbeilegegu ng hatte ich die letzten Monaten überall drin. Es war ja auch Pflicht. Nun soll es ab Februar nicht mehr Pflicht sein, wenn man nicht möchte und Anzahl Mitarbeiter weniger als 10.
Muss ich jetzt weiterhin über folgenden Link im Impressum und AGB veröffentlichen ?:
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtlic he Online-Streitbe ilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter ec.europa.eu/odr.
Müsste der Link nun nicht aus allen Rechtstexten, durch ändern meiner Stammdaten, entfernt werden?
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