Bereits am 19. Dezember 2016 veröffentlichte die EU-Kommission die Ergebnisse einer Umfrage zum Persönlichkeitsschutz bei elektronischer Kommunikation. Darin werden die unterschiedlichen Ansichten von Unternehmern und Verbrauchern erörtert und die Dringlichkeit einer Anpassung der derzeit bestehenden Regelungen aufgezeigt. Der nun veröffentlichte Verordnungsvorschlag soll gleichzeitig innovationsfördernd wirken sowie das Vertrauen der Verbraucher stärken. Der Entwurf soll zudem die Regeln für elektronische Kommunikationsdienste an die neuen Weltstandards der EU-Datenschutzgrundverordnung anpassen.

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