Ab 1. Februar 2017 sehen Online-Händler wieder eine neue Abmahnwelle auf sich zurollen. Die ADR-Richtlinie wird dann in deutsches Recht umgesetzt. Der bis dahin verbleibende Zeitraum soll an dieser Stelle genutzt werden, um Licht ins Dunkel zu bringen und die ADR-Richtlinie näher zu erläutern.
Die alternative Streitbeilegung ist in vielen Mitgliedstaaten noch nicht ausreichend ausgebaut, so dass noch nicht alle Europäer die einfache, schnelle und kostengünstige Beilegung der Streitigkeiten nutzen können. Dies ist nach Ansicht des europäischen Gesetzgebers ein Grund dafür, weshalb viele Verbraucher nicht über die Grenzen hinweg einkaufen und viele Unternehmer nicht an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten verkaufen möchten. Das war die Geburtsstunde für die ADR-Richtlinie.
Die ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution, dt. Alternative Streitbeilegung, kurz: AS) macht Vorgaben für die Errichtung und Arbeit solcher Schlichtungsstellen bzw. Streitbeilegungsstellen (sog. AS-Stellen) und die durchzuführenden Schlichtungsverfahren (sog. AS-Verfahren) für alle EU-Staaten.
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