Rücknahmepflicht für viele Händler kein Thema
Den größten Einschnitt beim neuen Elektrogesetz verursachte die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten beim Kauf eines neuen Produktes. Auch wenn überwiegend größere Händler betroffen sind, die eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmeter für diese Geräte haben, haben einige Vertreiber weder von dieser Pflicht gehört, noch sie in die Praxis umgesetzt. Diese Nachlässigkeit könnte Händlern jedoch nun zum Verhängnis werden.
Wie schon Amazon und Ikea in diesem Jahr in die Falle tappten, kann dies auch kleineren Händlern drohen. Zwar konnte bisher eine Abmahnung wegen der fehlenden Rücknahme ausgesprochen werden, nicht jedoch Bußgelder von amtlicher Seite. Dafür enthielt das geltende Elektrogesetz bislang keine Vorschriften. Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht für Vertreiber ist damit zwar ein Wettbewerbsverstoß und kann von Konkurrenten und (Umwelt-)Verbänden abgemahnt werden, eine Ordnungswidrigkeit begingen Händler aber bisher dadurch nicht.
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