Die ADR-Richtlinie bezweckte die Errichtung von Schlichtungsstellen in allen EU-Staaten. Der Schlichterspruch der qualifizierten Juristen hätte Verbrauchern und Unternehmern den teuren und langwierigen Weg vor die Gerichte erspart. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Schlichtungsstellen jedoch verhindert.
Verbraucherschlichtungsstelle darf sich nur eine Einrichtung nennen, welche anerkannt wurde. Die nicht vorhandenen Schlichtungsstellen in Deutschland sprechen Bände. Die Gründe hierfür finden sich im deutschen Umsetzungsgesetz zur ADR-Richtlinie, dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
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Und da wundert sich noch wer, dass immer mehr vieles einfach nur noch ignorieren...
Bürokratische Grüße
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