Nachdem bereits der Verkauf und die Kennzeichnung von Elektroartikeln, Lebensmitteln, Kosmetik, Spielzeug und einigen anderen Produktkategorien umfassend reguliert wurde, ist noch nicht Schluss. Wir wurden gefragt, ob tatsächlich auch Autoreifen beim Verkauf gekennzeichnet werden müssen.
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die Verordnung 1222/2009 gilt nicht für runderneuerte Reifen (Art. 2 Abs. 2a), und damit nicht für gebrauchte Reifen.
Viele Grüße,
die Redaktion
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gilt die Verordnung auch für Gebrauchtreifen?
Mit freundlichemn Gruss
A. Pohla
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