Nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers sollen in der neuen DSGVO einfache Möglichkeiten zur Ausübung von Betroffenenrechten festgelegt und bestehende Rechte gestärkt werden. Dazu gehören unter anderem auch das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten, sowie ein Widerspruchsrecht. Kommt es zu Datenpannen, müssen Händler jedoch von sich aus zur Tat schreiten.
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