Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Für Online-Händler bricht eine arbeitsintensive Zeit an, denn der Shop muss in vielerlei Hinsicht überarbeitet werden. Aber warum gibt es dieses Gesetz überhaupt und was sind seine Ziele? Onlinehändler-News startet heute im ersten Teil der Artikelreihe mit den Hintergründen der Verbraucherrechterichtlinie.

Mit der Einführung der sog. "Button-Lösung" hat ein Teil der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) bereits im Jahr 2012 begonnen. Ein weiterer Teil der Verbraucherrechterichtlinie wird nun mit Stichtag zum 13. Juni 2014 im deutschen Recht umgesetzt.
Das Gesetz beinhaltet zahlreiche neue Vorschriften für den Online-Handel und regelt insbesondere die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz neu. Daneben werden aber auch die Vorschriften zu den Haustürgeschäften novelliert sowie neue Regelungen zu den Informationspflichten im stationären Handel eingeführt.
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