Die meisten Online-Händler haben sich in den letzten Monaten bereits mit dem Gedanken vertraut machen können: So sind größere Online-Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit dem neuen Elektrogesetz rücknahmepflichtig. In der Theorie klingt das neue Elektrogesetz durchführbar. Aber besonders die Umsetzung in die Praxis wirft Fragen auf.
(Bildquelle Elektrogesetz: macgyverhh via Shutterstock)
Bereits vergangene Woche haben wir alle Online-Händler an ihre Rücknahmepflicht erinnert. In diesem Zuge haben uns nun noch einmal vermehrt Fragen verunsicherter Händler erreicht. Viele Händler waren aufgrund der unklaren Gesetzeslage beunruhigt und sogar erzürnt. Die wichtigsten Fragen sollen nun nachfolgend geklärt werden.
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Ihre Lager- und Versandfläche erreicht die maßgebliche Grenze von 400 qm nicht. Bitte vergessen Sie nicht, das auch Händler, die Waren von ausländischen Herstellern/Gro ßhändler beziehen, als Hersteller gelten und damit unabhängig von ihrer Fläche Rücknahmepflich tig sind.
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gebrauchte Produkte fallen nicht unter das Elektrogesetz. Für den Verkauf gebrauchter Produkte ist daher weder eine Registrierungs- noch eine Rücknahmepflich t vorgesehen.
Beste Grüße
Die Redaktion
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das ist ein sehr guter Einwand, den das neue Elektrogesetz derzeit nicht ausdrücklich berücksichtigt. Nach unserer Auffassung hat der Händler in dem Fall kein eigenes Lager und auch kein Lager beim Hersteller. Daher ist wohl mangels Erreichen der Lagerfläche keine Rücknahmepflich t gegeben. Wir werden diese Konstellation aber weiter beobachten.
Beste Grüße
Die Redaktion
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wir verkaufen über das Internet max. 5 Elektro Artikel der Fa. Atika.
Atika ist Registriert.
Lager Fläche der Artikel bei uns 3 Europaletten.
Müssen wir da jetzt irgendwas machen?
Eine Kurze Antwort wäre nett.
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was ist den mit gebrauchten Gameboys Playstation oder alte funktionstüchti ge Trafos aus einer gebrauchten Eisenbahnanlage und Eisenbahnen oder gebrauchten Carrera Autos und benutzte Videospiele gebrauchte DVDs CDs aller Art .
Alle dies Artikel sind doch Sammlerartikel und eigentlich nicht Zum wiederverwerten gedacht .wir bitten um Antwort ob auch diese Verkäufer eine WEE...Nummer brauchen.
gruss Micha
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Wie ist es, wenn ein Onlinehändler in seinem Shop lediglich über deinen "Katalog" die Artikel seines Großhändlers präsentiert, also kein eigenes Lager hat und nur ahoc auf Kundenbestellun g bei seinem Großhändler kauft und dieser dann die Ware direkt zum Endkunden schickt.
Was zählt jetzt als Maßstab ?
Ein Solcher hat ja weder Verkaufsfläche, weil Onlineverkauf, noch hat er Lagerfläche, weil Direktversand ab Werk.
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wie im Artikel erwähnt, lässt das Gesetz noch viele Fragen offen. Da jedoch nach Auskunft des BMUB ausdrücklich die Regalfläche, die für Elektro- und Elektronikgerät e genutzt wird, maßgeblich sein soll, ist auf Folgendes zu schließen: Die Zwischenräume werden nicht eingerechnet. Aber hier liegt noch keine abschließende Auskunft vor.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes besteht für den Verkauf von gebrauchten Produkten keine Rücknahmepflich t für ein Elektroaltgerät.
Beste Grüße
die Redaktion
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Vertreiber, die die Lager- und Versandfläche unterschreiten, sind nicht rücknahmepflich tig und müssen nicht informieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass Importeure als Hersteller gelten und damit rücknahmepflich tig sein können.
Beste Grüße
die Redaktion
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Als kleines Unternehmen (Und wir Produzieren unsere Waren selbst, jedes eine Sonderanfertigu ng... da macht die WEEE Sache richtig Laune..) stehen mittlerweile vor einem Problem: Entweder wir kümmern uns um unser Täglich Brot, oder kümmern uns um die Umsetzung von unausgegoren EU Vorgaben,welche oft so schwammig ausgearbeitet sind, dass diese kaum umsetzbar sind... geschweige denn einen merklichen Nutzen für den Verbraucher bringen....
Kurz: Wir handhaben das so wie unsere Mitbewerber- Wir SCH...... drauf! Ja richtig gelesen. Es reicht langsam. Die Forgaben werden formell/auf den Papier erfüllt, das war es aber auch schon.
Das Maß ist voll. Es geht einfach nicht mehr.
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