Vertreiber, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, müssen ihre Rücknahmestellen spätestens bis zum 24.07.2016 einrichten und dem Umweltbundesamt anzeigen. Diese Änderung geht mit dem neuen Elektrogesetz einher, dessen Umsetzungsfrist in gut zwei Wochen abläuft.

(Bildquelle Nicht in den Hausmüll werfen!: kiri11 via Shutterstock)
Weil die meisten Deutschen ihre Elektroaltgeräte nicht fachgerecht entsorgen, wollte der Gesetzgeber eine weitere Rückgabemöglichkeit schaffen. Neben der bisher üblichen Entsorgung bei den regionalen Wertstoffhöfen sollen nach dem noch relativ neuen Elektrogesetz auch Händler ins Boot geholt werden. Durch die neue Rückgabemöglichkeit bei Verkäufern soll sichergestellt werden, dass zukünftig deutlich mehr Elektro- und Elektronikaltgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden.
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toll!
was soll das jetzt heissen: Rücknahmepflich t bei Regalböden-Fläc he 400 m²? Not macht den Staat wahrhaftig erfinderisch - bisher war immer von Lagerfläche die Rede.
auf Paletten stehende Waren zählen nicht?
auf dem Boden lose liegende Waren zählen nicht?
wer zählt die Regalfläche zusammen - staatlich geprüfter Regalzähler?
mehr Fragen als Antworten im Artikel, sorry.
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