Immer wieder sind große Gruppen durch unrechtmäßig handelnde Unternehmen betroffen, sei es durch Massenabmahnungen oder Vertriebsbeschränkungen beim Verkauf von Markenware. Der Ruf nach einer Sammelklage wird dann wieder Thema. Das deutsche Rechtssystem sieht ein solches Institut jedoch nicht vor. Das wollen die Verbraucherschutzminister nun ändern - jedoch nur für Verbraucherangelegenheiten.
(Bildquelle Sammelklage: mypokcik via Shutterstock)
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