Um Kinder und Jugendliche künftig besser vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas schützen zu können, gelten seit heute strikte Abgabe- und Konsumverbote für den stationären und den Online-Handel. Bisher existierten für Produkte wie E-Zigaretten und E-Shishas weder im Versandhandel noch im stationären Handel Jugendschutzvorschriften.

(Bildquelle E-Zigarette: gresei via Shutterstock)
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