Bei E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen sogenannte Liquids verdampfen, handelt es sich gegenwärtig nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die darin geregelten strikten Verbote galten daher für diese Produkte bislang nicht. Der Bundesrat stimmte heute einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu, welcher künftig strikte Abgabe- und Konsumverbote an Kinder und Jugendliche vorsieht.
(Bildquelle No smoking: Archiwiz via Shutterstock)
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