Eine Datenschutzerklärung muss immer dann auf einer Webseite vorhanden sein, wenn personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet (z. B. ausgewertet) werden. Gesicherte Rechtsprechung, ob und welche datenschutzrechtlichen Vorschriften einen Wettbewerbsbezug aufweisen, die ggf. eine Abmahnung nach sich ziehen können, ist nicht geklärt. Zumindest die Verbraucherverbände haben mit einem neuen Gesetz die Legitimation, Datenschutzverstöße abzumahnen.

(Bildquelle Offenes Schloss: Everything via Shutterstock)
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