Klarer Rechtsrahmen dringend notwendig
Die EU-Richtlinie 2014/40/EU, auch Tabakprodukt-Richtlinie genannt, sieht eine deutliche Verschärfung der Kennzeichnung von Tabakwaren vor. In Zukunft sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakpackungen mit Warnbildern bedruckt werden. Der Entwurf sieht auch ein Verbot von Aromastoffen (wie bei Menthol- oder Minzzigaretten) vor. Die sogenannten „Aromazigaretten“ sollen in Deutschland bereits ab Mai 2016 verboten werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht somit über die EU-Richtlinie hinaus, die eine großzügige Übergangsfrist bis 2020 vorsieht.
Der Gesetzgeber steht zeitlich unter Druck, denn die Richtlinie muss bis zum 20. Mai in nationales Recht umgesetzt werden. Eine breite Front an Verbänden und Händlern fordert einen zügigen Rechtsrahmen für den Online-Handel. Das kürzlich erlassene Urteil des Bundesgerichtshofes, welches überraschend den Handel mit nikotinhaltigen liquids verbot, schaffe Rechtsunsicherheit. „Der Gesetzgeber muss hier so schnell wie möglich für eine Umsetzung in nationales Recht sorgen, um einen klaren Rechtsrahmen für die Händler zu schaffen“ so Florian Seikel, Hauptgeschäftsführer des Händlerbund e.V.
Der Gesetzentwurf wird nun das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Das Gesetz steht bereits am 25. Februar im Plenum zur zweiten und dritten Lesung auf der Tagesordnung im Bundestag.
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leider wurde das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzbla tt verkündet. Deshalb können wir Ihnen derzeit nur den Link auf folgendes Dokument zur Verfügung stellen: dip21.bundestag .de/dip21/btd/1 8/072/1807218.p df
Beste Grüße, die Redaktion
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es wird ja viel über das Tabakerzeugnisg esetz geredet, geschrieben usw. Wo aber kann ich das Gesetz als solches nachlesen. Muss ich warten bis es im Gesetzblatt veröffentlicht wird. Im Internet habe ich nichts konkretes dazu gefunden.
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