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Die Buchpreisbindung wird digital: Feste Preise auch für Ebooks

Veröffentlicht: 05.02.2016
imgAktualisierung: 15.02.2016
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
05.02.2016
img 15.02.2016
ca. 3 Min.
Durch die Gesetzesnovelle wird die bisher für gedruckte Bücher geltende Buchpreisbindung ausdrücklich auf elektronische Bücher ausgedehnt.


Während der Verkauf von herkömmlichen Büchern streng reglementiert ist und die von den Verlagen festgelegten Buchpreise weder über, noch unterschritten werden dürfen, befand sich der Handel mit Ebooks bisher in einer rechtlichen Grauzone. Dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. ist diese Gesetzeslücke schon lange ein Dorn im Auge.

Ebook

(Bildquelle Ebook : enzodebernardo via Shutterstock)

Das Buchpreisbindungsgesetz zum Schutz des Kulturgutes Buch

Beim Handel mit Büchern ist unbedingt die Preisbindung aus dem Gesetz über die Preisbindung für Bücher (kurz: Buchpreisbindungsgesetz) zu beachten. Dadurch werden Verlage verpflichtet, für Bücher einen verbindlichen Ladenpreis festzulegen, der weder über- noch unterschritten werden darf. Während eine Buchpreisbindung in anderen Ländern nicht bekannt ist, in einigen Staaten sogar gesetzlich verboten ist, kann die Buchpreisbindung in Deutschland auf ein langes Erbe zurückblicken.

Die Buchpreisbindung soll dem Buch als Kulturgut eine Sonderstellung einräumen und ein vielfältiges Buchangebot sowie eine flächendeckende Versorgung durch kleinere Buchhandlungen gewährleisten. Zudem komme der Buchpreisbindung eine entscheidende Rolle in der deutschen Literaturlandschaft zugute, so Kulturstaatsministerin Monika Grütters in Zusammenhang mit dem Gesetzesbeschluss.

„Preisbindung zukunftsfest für das digitale Zeitalter“

Das Buchpreisbindungsgesetz schreibt in seiner aktuell gültigen Fassung zwar vor, dass neue Bücher einen einheitlichen Buchpreis für den Verkauf unterliegen müssen. Aber digitale Bücher finden dort keine Erwähnung. Reichlich spät wird dem Gesetzgeber bewusst, dass es E-Books bereits seit Jahren auf dem Markt gibt – eine gesetzliche Regelung hier bislang aber fehlte. Für diese Verzögerung scheint der Gesetzgeber dieses mal einen Grund gehabt zu haben: „Dass der Entwurf ausgerechnet am Welttag des Buches veröffentlicht und am Todestag Johannes Gutenbergs vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, ist ein Zeichen der Wertschätzung an die Buchbranche aber auch an die Leserinnen und Leser.“, so Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Durch die Gesetzesnovelle wird die bisher für gedruckte Bücher geltende Buchpreisbindung ausdrücklich auf elektronische Bücher ausgedehnt. Künftig unterliegen Verlage der Verpflichtung, auch für den Verkauf von Ebooks an Letztabnehmer einen Preis festzusetzen. Händler sind mit dem neuen Gesetz verpflichtet, beim Verkauf der Bücher an Letztabnehmer diesen festgesetzten Preis einzuhalten.

Mit der Buchpreisbindung soll der Erhalt eines breiten Buchangebots und Förderung einer Vielzahl von Verkaufsstellen mittel- und langfristig sichergestellt werden. Die Buchpreisbindung gilt künftig auch für grenzüberschreitende Verkäufe aus dem Ausland an deutsche Letztabnehmer.

 

Veröffentlicht: 05.02.2016
img Letzte Aktualisierung: 15.02.2016
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Tobias
10.02.2016

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Super, was wird dann aber aus Kindle Unlimited? Ist das dann das Ende dafür?
O.Jeske
08.02.2016

Antworten

Einerseits ist das gut, aber wie ich das sehe wird das Thema E-Book nicht gleichstellend behandelt. Buchpreisbindun g beschert gerade den kleinen Verlagen eine Art von Sicherheit. Allerdings ist das "Kulturthema" gedrucktes Buich mit "Kultur"-Umsatz steier von 7% wie Lebensmittel auch umsatzsteuerlic h "bevorzugt". Das gilt für digitale Formen nicht. Da sind "(un)kultur"-mä ßige 19% vorgeschrieben. Und wenn man dann bedenkt, daß für die digitalen Angebote i.d.R. vom Kunden auch wesentlich weniger bezahlt werden will ... hätte die Regierung mit dem Buchpreisgesetz auch das Umsatzsteuerrec ht anpassen müssen.