Damit Verbraucher Vertrauen in den digitalen (grenzüberschreitenden) Handel haben und diesen in vollem Umfang nutzen können, müssen sie Zugang zu einfachen, effizienten, schnellen und kostengünstigen Möglichkeiten der Beilegung von Streitigkeiten haben. In der Praxis sind diese Alternativen zu herkömmlichen Gerichtsverfahren noch nicht angekommen. Das soll sich nun ändern.

(Bildquelle Streitschlichtung: wavebreakmedia via Shutterstock)

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die Verordnung betrifft nur Online-Händler und Dienstleister mit Niederlassung in der EU.
Viele Grüße,
die Redaktion
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gilt dies auch für Schweizer Seiten (Betreiber mit Sitz in der Schweiz), auch wenn wir in die EU liefern?
Danke und viele Grüsse,
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wir verstehen, dass die vielen Informationen verwirrend sind. Je nach Mitgliedschafts paket haben wir einen Sondernewslette r verschickt, der zum Herunterladen der entsprechenden Rechtstexte auffordert. Sind diese aktualisiert, finden Sie dort auch automatisch den Hinweis zur OS-Plattform. Bei weiteren Fragen können Sie gern den Kundenservice des Händlerbundes kontaktieren.
Viele Grüße,
die Redaktion
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ich bin jetzt total überfordert mit diesen Informationen. Also, ich kann eine Abmahnung bekommen, wenn ich einen Link zu einer Plattform, die noch nicht in Betrieb ist, nicht in den Shop einstelle?
Was soll ich meinen Kunden über dieses Phänomen schreiben. Ich habe diesen Textvorschlag, der von Ihnen erwähnt wird, nicht erhalten. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Informationen noch einmal zu. Danke schön!
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da der Link inzwischen offiziell bestätigt wurde, raten wir dazu, dass Sie die Texte zu Ihrer eigenen Sicherheit umgehend aktualisieren.
Viele Grüße,
die Redaktion
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reicht es wenn der Link zur OS Plattform bis zum 15.2. online ist? Ab dann diese ,nach Ihren Infos , auch erst zu erreichen. Kann ich bis dahin die Alternativlösun g vom 09.1.2016 in den AGB belassen?
Grüße
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"Uns ist bekannt, dass von den verschiedenen Rechtstextanbie tern unterschiedlich e Links zur OS Plattform empfohlen werden. Fest steht, dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine funktionierende OS Plattform seitens der EU zur Verfügung gestellt wird und damit auch kein funktionierende r Link. Unserem Dachverband Ecommerce Europe der in Abstimmung mit der europäischen Kommission steht, ist unklar welcher Link letzten Endes, soweit eine funktionierende OS Plattform zur Verfügung gestellt sein wird, tatsächlich zutreffend sein wird. Vor diesem Hintergrund und unter Bezug auf Art. 5 Abs. 3 der ODR-Verordnung, haben wir eine Formulierung in unseren Rechtstexten mit der Verlinkung zum Portal „Ihr Europa“ gewählt, der für die Mitglieder die notwendige Sicherheit zur Erfüllung ihrer Informationspfl ichten bietet. Bekanntlich übernehmen wir für unsere Rechtstexte und Rechtsberatung die vollumfängliche Haftung. Von Beginn an haben wir darauf hingewiesen, dass der Link sich nach Zurverfügungste llung der Plattform ändern kann. Diesen geänderten Link werden wir für unsere Mitglieder erst dann zur Verfügung stellen, wenn das Portal voll funktionsfähig ist.
eur-lex.europa.eu/.../..."
Viele Grüße,
die Redaktion
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ec.europa.eu/consumers/odr/
Laut meinen Infos der der Bereitgestellt werden sollte.
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einen "richtigen" Link zur OS-Plattform gibt es noch nicht. Daher haben alle Händlerbund-Mit glieder am Mittwoch einen Sondernewslette r erhalten mit einer Übergangslösung . Sollten Sie den Newsletter nicht erhalten haben, melden Sie sich einfach beim Kundenservice des Händlerbundes.
Viele Grüße,
die Redaktion
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