Streitigkeiten zwischen einem deutschen Online-Händler und einem ausländischen Verbraucher sind nicht nur nervenaufreibend, sondern auch kostenintensiv. Zum einen ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers, zum anderen dauern Verfahren auch an ausländischen Gerichten sehr lang – mit ungewissem Ausgang. Die EU will nun Alternativen schaffen. Doch hierbei werden auch die Händler in die Pflicht genommen. Wenn diese ihren Informationspflichten nicht nachkommen, drohen Abmahnungen.

Ein Regelpaket auf europäischer Ebene will den Zugang zu alternativen Streitbeilegungsverfahren für EU-Verbraucher nun verbessern: Die Richtlinie (2013/11/EU) über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. „Alternative Dispute Resolution“, kurz ADR-Richtlinie) sowie die Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung) werden Online-Händler 2016 beschäftigen.
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wie in der Mail des Händlerbundes zu lesen ist, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
"Hinweis zu Online-Marktplätzen
Es kann vorkommen, dass eine Online-Plattfor m (z.B. Amazon) keine Verlinkungen in den Rechtstexten zulässt. In diesem Fall verwenden Sie bitte einen stummen Link (Text-Link, nicht klickbar)."
Viele Grüße,
die Redaktion
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die meisten Mitglieder von Händlerbund sind doch keine Betriebe. Wie wäre es, wenn wir ab 9.1.2016 alle Großen Händler wie Media Markt, Saturn, Metro und co. alle zusammen abmahnen. Händlerbund hat ca. 45.000 Mitglieder !!!
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Es wurden unzulässige Linkdaten eingegeben. Geben Sie den Inhalt erneut ein.
was macht man den ab dem 09.01???
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vielen Dank für die Frage. Da es auf einigen Online-Marktplä tzen nicht möglich ist, einen Link einzusetzen, ist und bleibt ein stummer Link bis dato die einzige Möglichkeit, den Link zur OS-Plattform zu stellen. Zudem muss der Link nicht klickbar sein, da die Verordnung nur einen Hinweis auf den Link verlangt.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Über eine Info wäre ich sehr dankbar.
Lieben Gruß
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ein stummer Link ist ein reiner Text-Link, der nicht klickbar ist.
Viele Grüße,
die Redaktion
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die Verordnung betrifft nur Online-Händler und Dienstleister mit Niederlassung in der EU.
Viele Grüße,
die Redaktion
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gilt dies auch für Online-Shops, die ihren Sitz in der Schweiz haben und auch in die EU verkaufen?
Vielen Dank!
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in diesem Fall sollten Sie sich an Ihren zuständigen Juristen wenden. Dieser wird überprüfen, wie das Impressum abgeändert werden kann.
Viele Grüße,
die Redaktion
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