Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. In den letzten Jahren musste das Gesetz immer wieder an aktuelle Marktsituationen angepasst werden. Am 10. Dezember trat wieder eine neue Fassung in Kraft.

(Bildquelle Wettbewerb: Dima Sobko via Shutterstock)
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