Informationspflichten durch die Unternehmer
Unternehmer können jedoch erst einmal aufatmen. Denn die Informationspflichten, die neu auf der Webseite bzw. in den AGB aufgenommen werden müssen, sind nun doch erst in ca. einem Jahr zu erfüllen. Bis dahin werden einige Verbraucherschlichtungsstellen errichtet sein, denen sich die Unternehmer für Streitigkeiten mit Verbrauchern anschließen können.
Update vom 26.02.2016
Gestern wurde das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Auf folgende Änderungen müssen sich Händler nun einstellen:
Ab heute, dem 26.02.2016 gilt:
Das Bundesamt für Justiz wird u.a. ermächtigt, für die Einrichtung der OS-Kontaktstelle zu sorgen und die Anforderungen an die Anerkennung der Verbraucherschlichtungsstellen durch entsprechende Rechtsverordnung festzulegen.
Ab dem 01.04.2016:
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt am 01.04.2016 - abgesehen von den Informationspflichten der Unternehmer - in Kraft. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wird formal die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern durch gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen regeln.
Ab dem 01.02.2017:
Die neuen Informationspflichten für Online-Händler treten in Kraft.
Mehr zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und zur Streitschlichtung:
Bundestag beschließt Gesetz über alternative Streitbeilegung
Die Verbraucherschlichtungsstellen: Außergerichtliche Streitbeilegung steht kurz vor dem Inkrafttreten
Themenreihe:
Teil 1: Die ODR-Verordnung
Teil 2: Hinweisblatt zu den neuen Informationspflichten
Teil 3: Der Link zur OS-Plattform
Teil 4: FAQ zur ODR-Verordnung
Teil 5: OS-Plattform nimmt ab 15.02.2016 Dienst auf
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