Verbraucher scheuen nicht selten bei Streitigkeiten mit Unternehmern den Weg vor das Gericht. Langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren halten Verbraucher davon ab, ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten scheint der Unternehmer für den Verbraucher zudem unerreichbar. Hierfür wird es künftig gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen geben.

(Bildquelle Einigung: Giovanni Cancemi via Shutterstock)
Die europäische Richtlinie vom 21.05.2013 über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Alternative Dispute Resolution - ADR-Richtlinie) hat den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgegeben, bis zum 9. Juli 2015 ein nationales Gesetz über die Errichtung von Verbraucherschlichtungsstellen zu erlassen. Ziel ist es, Verbrauchern eine wirksame Alternative zu Verfahren vor den Gerichten an die Hand zu gegeben.
Am 10.07.2015 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22.06.2015 geprüft und zahlreiche Änderungswünsche ausgearbeitet. Damit ist das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) noch immer in der Diskussion und anders als in den meisten anderen EU-Ländern in Deutschland bislang noch nicht in Kraft getreten.
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