Praktische Umsetzung
Der Gesetzesentwurf legt deutlich fest, dass die E-Zigaretten weder gegenüber Kindern und Jugendlichen angeboten und erst recht nicht übersendet werden dürfen. Diese Artikel dürfen daher ausschließlich von Personen bestellt und ausschließlich an Personen ausgeliefert und übergeben werden, die dem Händler das erforderliche Mindestalter zuvor nachgewiesen haben.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf ist es erforderlich, vor dem Auslösen der Bestellung eine Altersverifikation/-kontrolle durchzuführen (z. B. ein Schufa-basiertes Altersverifikationsverfahren). Bei der Lieferung wird durch eine persönliche Prüfung (sog. „Face-to-Face-Kontrolle“) sichergestellt, dass die Zustellung ausschließlich an die Person erfolgt, die das erforderliche Mindestalter hat.
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bis das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, kann hier keine abschließende Einschätzung hinsichtlich des „wie“ der Altersverifizie rung getroffen werden. Aus unserer Sicht kann aber nur durch eine Altersverifikat ion durch z.B. die Schufa sichergestellt werden, dass keine Kinder oder Jugendliche bestellen können. Das Gesetz wurde lediglich von der Bundesregierung beschlossen. Nun wird es die weiteren (parlamentarisc hen) Schritte durchlaufen, bis es in Kraft treten kann. Sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt, werden wir weiter darüber berichten.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Somit würde die kostenintensive Altersverifikat ion durch Dritte (Schufa, Sofortident) entfallen.
Wie sieht man das seitens onlinehaendler-news.de?
Desweiteren habe ich gemeint herauszulesen, daß der neue Gesetzesentwurf zum 1. des Folgemonats in Kraft tritt, dies wäre der 1.12.2015.
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