Auch 2025 profitieren KMU von der EU-Förderung für Marken- und Designschutz

Veröffentlicht: 04.02.2025
imgAktualisierung: 04.02.2025
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.02.2025
img 04.02.2025
ca. 2 Min.
EU-Flagge und Euro-Scheine
masterSergeant / Depositphotos.com
Die EU fördert auch 2025 wieder Marken- und Designanmeldungen mit bis zu 1.000 € Zuschuss. Interessierte Unternehmen sollten schnell sein.


Bereits seit vier Jahren bietet die EU-Kommission kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, einfacher und kostengünstiger den Zugang zu Rechten des geistigen Eigentums zu bekommen. KMU können vom Förderungsfonds profitieren und finanzielle Hilfe für eine Marken- oder Designanmeldung erhalten. Nachdem sich das Angebot der Kommission in den vergangenen Jahren als voller Erfolg herausgestellt hat, wird die Förderung auch in diesem Jahr fortgesetzt – und der Fördertopf ist bereits seit dem 3. Februar geöffnet.

EU gewährt KMU Zuschuss zur Anmeldung

Marken- und Designanmeldungen gehen ins Geld und sind besonders für KMU nicht leicht zu realisieren. Um auch diesen Unternehmen eine Chance zu geben und um die notwendigen Mittel bereitzustellen, hat die EU-Kommission 2021 das Förderprogramm „Ideas Powered for Business SME Fund“ gegründet, um den Zugang zu Rechten des geistigen Eigentums finanziell zu unterstützen. Unternehmen können eine Erstattung über einen Gutschein für Neuanmeldungen bei Marken- und Designanmeldungen in Deutschland und der EU von bis zu 75 Prozent der Amtsgebühren bekommen. Begrenzt ist der Zuschuss jedoch auf maximal 1.000 Euro.

Schnell sein lohnt sich

Auch in diesem Jahr soll es wieder diese Förderung geben. Gestartet ist die KMU-Förderung am 3. Februar 2025 und soll bis zum 5. Dezember 2025 laufen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich schnell sein lohnt, denn die Gesamtsumme des Förderungsfonds ist begrenzt. Das heißt, nicht jeder kann davon profitieren, wenn die Summe ausgeschöpft ist. Interessierte Unternehmen sollten daher nicht allzu lange warten und den entsprechenden Antrag stellen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.02.2025
img Letzte Aktualisierung: 04.02.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
1 Kommentare
Kommentar schreiben

Daniel
09.02.2025

Antworten

Es ist einfacher ohne anwaltliche Beratung eine Marke selbst beim DPMA erfolgreich eintragen zu lassen, als durch diesen wirren Anmeldenprozess zum Förderprogramm zu finden. Zudem ist die Seite nicht responsive und nicht für mobile Geräte geeignet. Katastrophe. Kein Wunder, das so wenig Fördertöpfe angerührt werden. Da steigt ja niemand durch.