1. Frage 1: Warum gibt es ein neues Elektrogesetz?
2. Frage 2: Was bezweckt das neue Elektrogesetz?
3. Frage 3: Welche Händler sind von der Rücknahmepflicht betroffen?
4. Frage 4: Wie können rücknahmepflichtige Online-Händler ihrer Rücknahmepflicht nachkommen?
6. Frage 6: Wer trägt die Kosten?
7. Frage 7: Haben von der Rücknahmepflicht betroffene Vertreiber Informationspflichten?
8. Frage 8: Was ist im Anschluss an die Rücknahme für Online-Händler zu beachten?
Das Bundesumweltministerium hat bereits im Jahr 2014 einen Referentenentwurf für ein neues Elektrogesetz veröffentlicht. Dieses reformierte Elektrogesetz bringt einige für den Online-Handel bedeutende Neuerungen mit sich. So sieht der Entwurf eine Rücknahmepflicht von Elektronikgeräten für Händler vor. Online-Händlern werden die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz nachfolgend beantwortet.

(Bildquelle Elektroschrott: BoBaa22 via Shutterstock)
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wir haben die Frage schon einmal in diesem FAQ beantwortet (Frage 8).
Dass damit mehr Bürokratie entsteht ist natürlich ein guter Einwand. Nichtsdestotrot z hat sich der Gesetzgeber für diese neuen Rückgabepflicht en entschieden, um Kunden eine weitere Entsorgungsmögl ichkeit zu schaffen und Verbraucher damit zu sensibilisieren , Altgeräte nicht in den Müll zu werfen.
Beste Grüße
die Redaktion
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Bringe ich die dann zum Wertstoffhof ?
Wenn ja, wo bleibt dann der Sinn für solch eine Bürokratie ?
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vielen Dank für Ihren Kommentar. Solange Sie die Grenze nicht erreichen, benötigen Sie keinen Zusatz in Ihrem Shop.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Aus den Firmenbuch- oder Gewerberegister daten, bzw anderen öffentlich zugänglichen Firmendaten, geht diese jedenfalls nichthervor.
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Allgemein muss hier gesagt werden, dass weder das Gesetz selbst, noch die Begründung ins Detailt gehen, wie die Lager- und Versandfläche bestimmt werden soll. Auch die Frage, wie eine Überprüfung durchgeführt werden kann, ist ungeklärt. Soweit in Pausenräumen keine Elektroartikel gelagert oder für den Versand vorbereitet werden, zählt die Fläche aber aus unserer Sicht nicht dazu ;)
In der Stellungnahme des Händlerbundes zum neuen Elektrogesetz haben wir hier eine deutliche Klarstellung und Erläuterung angeregt. Leider hat man hier nur unzureichend reagiert.
Somit werden auch Detailfragen zur Lager- und Versandfläche erst mit der künftigen Rechtsprechung konkretisiert werden.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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"Als Verkaufsfläche gelten alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte"
wie / wer definiert man die Verkaufs / Lager- und Versandflächen?
bzw. als was gelten Flächen für Sozialräume (Küche / Personalraum) und Lager für Karton/Versandm aterial, Laderampe oder Raum mit Reparaturwerkst att? können diese für die Berechnung abgezogen werden? wenn man sich sehr anstrengt und philosophiert so kann man eigentlich auch Toilettenraum zu Versandfläche rechnen, da es ein wichtiger stiller Ort im Versandwesen ist ^^ um nicht zu sagen unabdinglich für Kundenbindung
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Wir haben hier 390 qm also sind wir raus, aber wenn wir noch Ware bei einem Logistiker haben der für uns versendet, was ist damit. Zählt dem sein Gesamtes Lager oder zählt die Grundfläche die wir dort belegen (und wenn ja wie sollte man die berechnen.. )
Viele Grüße
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vielen Dank für die Rückfrage.
Im Grundsatz muss auf für den Versand via Dropshipping das Gleiche gelten. Hier ist also das Versandlager und die dort vom Händler konkret beanspruchte Lager- und Versandfläche maßgeblich, aus dem die Waren versendet werden.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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