Frage 4: Wie können rücknahmepflichtige Online-Händler ihrer Rücknahmepflicht nachkommen?
Rücknahmepflichtige Online-Händler können für die Erfüllung ihrer Rücknahmepflicht grundsätzlich wählen, wie sie ihrer Rücknahmepflicht in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher nachkommen. Denkbar sind z. B. Kooperationen mit dem stationären Handel oder Sozialbetrieben (z. B. Caritas, Lebenshilfe Werkstätten), zu denen der Endnutzer die Altgeräte direkt bringt.
Alternativ können Rücksendemöglichkeiten geschaffen werden. Im letzteren Fall kann die nächstgelegene Annahmestelle eines Paketdienstes, mit dem der Vertreiber Vertragsbeziehungen unterhält, regelmäßig als in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher liegend angesehen werden.
Das neue Elektrogesetz ermöglicht es den Vertreibern zusätzlich, sog. Holsysteme einzurichten, bei denen die Altgeräte beispielsweise am Wohnsitz abgeholt werden. Dieses entbindet die Vertreiber jedoch nicht von ihren Verpflichtungen zur Rücknahme z. B. in Kooperationen mit dem stationären Handel oder Sozialbetrieben.
Frage 5: Darf an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. Wertstoffhöfe) verwiesen werden?
Die Sammel- und Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. Wertstoffhöfe) sind keine solchen Rücknahmestellen im Rahmen der Rücknahmepflicht. Grund: Könnten Online-Händler weiterhin an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verweisen, würde dies eine eigene Rücknahmepflicht der Händler unterlaufen.
Damit werden jedoch nicht grundsätzlich Kooperationen zwischen Vertreibern und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur Übergabe der Altgeräte an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Frage 6: Wer trägt die Kosten?
Anfallende Kosten für die Rücksendung an den Händler können dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Online-Händler können statt der Rücksendemöglichkeit eine Kooperation mit dem stationären Handel oder Sozialbetrieben eingehen. Hier verbringt der Endnutzer das Gerät selbständig und auf eigene Kosten zum Dienstleister.
Das neue Elektrogesetz ermöglicht es den Vertreibern zusätzlich, sog. Holsysteme einzurichten. Die ergänzende Abholung beim privaten Haushalt darf kostenpflichtig sein.
Frage 7: Haben von der Rücknahmepflicht betroffene Vertreiber Informationspflichten?
Rücknahmepflichtige Vertreiber müssen die privaten Haushalte über Folgendes informieren:
- die Rücknahmestellen, die sie selbst geschaffen haben,
- die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Lo¨schen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgera¨ten und
- die Bedeutung des Symbols durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern.
Informiert werden muss außerdem darüber, dass Besitzer von Altgera¨ten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen haben. Sie sind zu informieren, dass Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgera¨t umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen sind. Letzteres gilt nicht, soweit Altgera¨te separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Frage 8: Was ist im Anschluss an die Rücknahme für Online-Händler zu beachten?
Übergeben die Vertreiber zurückgenommene Altgera¨te oder deren Bauteile nicht den Herstellern bzw. deren Bevollmächtigten oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungstra¨gern, sind sie verpflichtet, die Altgera¨te wiederzuverwenden oder einer Erstbehandlung zu unterziehen und zu entsorgen. Für die Übergabe, Behandlung und Entsorgung von Altgera¨ten darf der Vertreiber kein Entgelt von privaten Haushalten verlangen.
Frage 9: Welche Übergangsvorschriften gibt es?
Die Händler müssen ihre neu eingerichtete(n) Rücknahmestelle(n) für Altgeräte bis spätestens neun Monate nach Inkrafttreten des novellierten Gesetzes einrichten. Rücknahmepflichtige Händler haben der zuständigen Behörde die eingerichteten Rücknahmemöglichkeiten vor Aufnahme der Rücknahmetätigkeit anzuzeigen.
Vertreiber, die bereits jetzt Altgera¨te freiwillig zurücknehmen, müssen die Anzeige innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erstatten. Zuständige Behörde ist derzeit das Umweltbundesamt.
Frage 10: Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Der deutsche Bundesrat billigte die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes bereits am 10. Juli 2015. Das Gesetz liegt derzeit zur Unterzeichnung beim Bundespräsidenten. Erst nach dessen Ausfertigung, d. h. Unterschrift, und der anschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten. Es wird noch im Herbst damit gerechnet.
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wir haben die Frage schon einmal in diesem FAQ beantwortet (Frage 8).
Dass damit mehr Bürokratie entsteht ist natürlich ein guter Einwand. Nichtsdestotrot z hat sich der Gesetzgeber für diese neuen Rückgabepflicht en entschieden, um Kunden eine weitere Entsorgungsmögl ichkeit zu schaffen und Verbraucher damit zu sensibilisieren , Altgeräte nicht in den Müll zu werfen.
Beste Grüße
die Redaktion
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Bringe ich die dann zum Wertstoffhof ?
Wenn ja, wo bleibt dann der Sinn für solch eine Bürokratie ?
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vielen Dank für Ihren Kommentar. Solange Sie die Grenze nicht erreichen, benötigen Sie keinen Zusatz in Ihrem Shop.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Aus den Firmenbuch- oder Gewerberegister daten, bzw anderen öffentlich zugänglichen Firmendaten, geht diese jedenfalls nichthervor.
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Allgemein muss hier gesagt werden, dass weder das Gesetz selbst, noch die Begründung ins Detailt gehen, wie die Lager- und Versandfläche bestimmt werden soll. Auch die Frage, wie eine Überprüfung durchgeführt werden kann, ist ungeklärt. Soweit in Pausenräumen keine Elektroartikel gelagert oder für den Versand vorbereitet werden, zählt die Fläche aber aus unserer Sicht nicht dazu ;)
In der Stellungnahme des Händlerbundes zum neuen Elektrogesetz haben wir hier eine deutliche Klarstellung und Erläuterung angeregt. Leider hat man hier nur unzureichend reagiert.
Somit werden auch Detailfragen zur Lager- und Versandfläche erst mit der künftigen Rechtsprechung konkretisiert werden.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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"Als Verkaufsfläche gelten alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte"
wie / wer definiert man die Verkaufs / Lager- und Versandflächen?
bzw. als was gelten Flächen für Sozialräume (Küche / Personalraum) und Lager für Karton/Versandm aterial, Laderampe oder Raum mit Reparaturwerkst att? können diese für die Berechnung abgezogen werden? wenn man sich sehr anstrengt und philosophiert so kann man eigentlich auch Toilettenraum zu Versandfläche rechnen, da es ein wichtiger stiller Ort im Versandwesen ist ^^ um nicht zu sagen unabdinglich für Kundenbindung
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Wir haben hier 390 qm also sind wir raus, aber wenn wir noch Ware bei einem Logistiker haben der für uns versendet, was ist damit. Zählt dem sein Gesamtes Lager oder zählt die Grundfläche die wir dort belegen (und wenn ja wie sollte man die berechnen.. )
Viele Grüße
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vielen Dank für die Rückfrage.
Im Grundsatz muss auf für den Versand via Dropshipping das Gleiche gelten. Hier ist also das Versandlager und die dort vom Händler konkret beanspruchte Lager- und Versandfläche maßgeblich, aus dem die Waren versendet werden.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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