Das Prinzip des Crowdinvesting gibt jedermann die Möglichkeit, sich an zukunftsorientierten Projekten zu beteiligen – und das zumeist bereits mit Kleinstbeträgen in Höhe von 5 Euro. Im Gegenzug haben Unternehmen oder gar Einzelpersonen die Chance, eine eigene Idee oder ein Konzept über eine Gruppe von vielen kleinen Interessenten zu finanzieren. Ein neues Kleinanlegerschutzgesetz könnte Crowdinvesting künftig noch attraktiver machen, weil es die Anleger besser schützen soll, aber auch die Kapital-Suchenden stärker im Blick behält. Ein Entwurf liegt vor.

(Bildquelle Investment: Glas mit Münzen: szefei via Shutterstock)
Als das Kabinett im Herbst des vergangenen Jahres einen neuen Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz auf den Tisch legte, befürchteten viele das Schlimmste. Denn die Hürden für potenziell erfolgreiche Unternehmen wurden hoch angesetzt, was die ganze Branche hierzulande möglicherweise in Gefahr gebracht oder ihr zumindest eine ganz Stein-Armada in den Weg gelegt hätte. Doch ein solches Szenario scheint nun abgewendet, denn im neuen Entwurf wird sowohl der Schutz der Anleger als auch die Förderung von StartUps in den Blick gerückt.
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