Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG) wurde zuletzt Jahr 2008 wesentlich geändert. Bei einzelnen Punkten besteht derzeit noch Klarstellungsbedarf. Das UWG muss daher erneut überarbeitet werden, um ein möglichst einheitliches Wettbewerbsrecht hinsichtlich Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Markteilnehmern in Europa zu erreichen.

(Bildquelle Deutsches Recht: Kzenon via Shutterstock)
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