Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz Elektrogesetz oder ElektroG) hätte zwar schon im Februar 2014 in einer novellierten Fassung in Kraft treten müssen. Doch erst im Frühjahr 2014 legte das Bundesministerium (BMUB) überhaupt einen entsprechenden Referentenentwurf für ein neues Elektrogesetz vor, über den wir berichteten.

(Bildquelle Elektroschrott: mekCar via Shutterstock)
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