1. 1. Was sind Biozidprodukte?
2. 2. Welche Biozidprodukte fallen unter die Biozid-Verordnung?
3. 3. Welche Biozidprodukte werden von der Biozid-Verordnung ausgenommen?
5. 5. Welche Werbeaussagen dürfen nach der Biozid-Verordnung keinesfalls verwendet werden?
6. 6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Biozidprodukte nach der CLP-Verordnung beworben werden?
Ab September 2013 gibt es neue Regelungen für den Handel mit Bioziden: Die sog. Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU) löst ab 1. September 2013 die bisher geltende Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) und die nationalen Regelungen ab und schafft EU-weit einheitliche Regelungen.

Die neue Biozid-Verordnung regelt mit seinem weiten Anwendungsbereich das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten und erlässt neue Stoffverbote. Der Geltungsbereich, die Genehmigungspflicht für Biozid-Wirkstoffe und die Zulassungspflicht für Biozid-Produkte bleiben auch in der Biozid-Verordnung weitestgehend erhalten. Daneben gibt es aber auch bedeutende Neuerungen.
Die Biozid-Verordnung gilt unmittelbar in den Mitgliedsstaaten.
Kommentar schreiben