Neue Batterieverordnung: Erste neue Pflichten für Amazon-Händler

Veröffentlicht: 26.06.2024
imgAktualisierung: 26.06.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
26.06.2024
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Batterien
© AksanaT / Depositphotos.com
Die neue Batterieverordnung ab August 2025 bringt wichtige Registrierungspflichten für Online-Händler mit sich. Amazon informiert seine Händler bereits jetzt, wie sie sich darauf vorbereiten können. Erfahren Sie hier alles Wichtige!


Mit der neuen Batterieverordnung kommen auf Händler:innen, die Batterien verkaufen oder Produkte anbieten, in denen Batterien enthalten sind, neue Pflichten zu. Amazon macht seine Händler:innen bereits jetzt im Seller Central darauf aufmerksam, dass ab dem 18. August 2025 die erweiterte Herstellerverantwortung gilt und Betroffene bereits jetzt handeln sollten, um die Pflichten rechtzeitig umzusetzen. 

Da Amazon als Marktplatz auch in die Verantwortung gezogen werden kann, wenn Händler-Verpflichtungen nicht eingehalten werden, wird der Marktplatz voraussichtlich diese Pflichten besonders überprüfen. 

Das müssen Händler jetzt tun!

Hersteller:innen von Batterien und Produkten, in denen Batterien vorhanden sind, müssen dafür sorgen, dass diese Produkte eine CE-Kennzeichnung haben. Außerdem müssen Händler:innen, die betroffene Produkte verkaufen, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nachweisen, indem sie eine Registrierungsnummer angeben. In Deutschland ist dafür eine Registrierung bei der Stiftung EAR notwendig, die Hersteller:innen jetzt bereits vornehmen können. Auch in Frankreich, Italien, Polen, Schweden und Spanien ist eine Registrierung bei den zuständigen Stellen bereits möglich. Amazon gibt an, darüber zu informieren, wenn die Registrierung in weiteren EU-Staaten möglich ist. 

Die Registrierungsnummer muss dann im Compliance-Portal für jeden Mitgliedstaat nachgewiesen werden. Das Portal geht laut Angaben von Amazon im dritten oder vierten Quartal dieses Jahres online. 

Zudem müssen die jährlichen Batterieverkäufe gemeldet werden und die Umweltgebühren sind an die entsprechenden EU-Behörden zu zahlen. Über die Einreichung der Umweltgebühren und Einreichung der Registrierungsnummern wird Amazon seine Händler:innen in der zweiten Jahreshälfte noch einmal informieren. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.06.2024
img Letzte Aktualisierung: 26.06.2024
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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