Seit Anfang März müssen sich sehr große Plattformen an die Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) halten. Auch Apple wurde als ein solch großen Unternehmen eingestuft. Mit dem DMA soll verhindert werden, dass große Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen und so ein unfairer Wettbewerb entsteht.
Bei den Ermittlungen gegen Apple soll überprüft werden, ob das Unternehmen der Verpflichtung nachkommt, Nutzer:innen gebührenfrei auf Angebote außerhalb des App-Stores zu leiten. Momentan lässt Apple es zwar zu, dass auch Apps außerhalb des App-Stores heruntergeladen werden können, allerdings geht das nur mit Einschränkungen und Abgaben, wie die Tagesschau berichtete.
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