Mit der EU-Verordnung zur Produktsicherheit will die EU dafür sorgen, dass – wie es der Name bereits vermuten lässt – auf dem europäischen Binnenmarkt nur solche Produkte verkauft werden, die für Verbraucher:innen sicher sind. Sie ist bereits am 12. Juni 2023 in Kraft getreten, die Vorschriften gelten ab dem 13. Dezember 2024.
Einige Regelungen zur Produktsicherheit betreffen explizit Online-Händler:innen sowie Online-Marktplätze. Die Plattformen wiederum erlegen in diesem Zusammenhang auch ihren angebundenen Händler:innen neue Pflichten auf. Dies zeigt beispielsweise eine aktuelle Information von Otto an seine Marktplatzpartner:innen, die jetzt dazu aufgefordert werden, bis zum 13. Dezember weitere Hersteller-Informationen verpflichtend innerhalb der eigenen Produktdaten anzugeben.
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Rumänien, Griechenland, Tschechien, Spanien und viele mehr werden dies genauso wenig umsetzen wie sie heutzutage OSS nur teilweise umsetzen. Und sie haben recht. Warum sollte man Unsinniges umsetzen, es genügt wenn Deutschland dies tut und den ganzen EU Kram dann auch noch finanziert zu fast einem Drittel.
Die EU auf diese Art wird uns kaputtmachen und unsere Konkurrenz im Rest der EU stärker. Vielen Dank
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"Damit Wirtschaftsakte ure, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich Kleinstunterneh men, handelt, in der Lage sind, die durch diese Verordnung auferlegten neuen Pflichten zu bewältigen, sollte die Kommission ihnen praktische Leitlinien und eine maßgeschneidert e Beratung zur Verfügung stellen, zum Beispiel einen direkten Kanal, über den Sachverständige bei Fragen kontaktiert werden können, wobei zu berücksichtigen ist, dass Vereinfachungen erforderlich sind und der Verwaltungsaufw and begrenzt werden muss."
Wichtig ist der letzte Abschnitt des Satzes
Daraufhin habe ich die EU angeschrieben und nach Namen, EMail Adresse und Telefonnummer dieser Sachverständige n gefragt.
Ich warte natürlich noch auf Antwort. Aber vielleicht hat der Händlerbund bessere Kontakte oder kann mehr Nachdruck verleihen diese Sachverständige n Angaben zu bekommen?! Der Sachverständige sollte über den Aufwand informiert werden, wie lange man z. B. wie in meinem Falle 4500 Artikel bearbeitet und welche Fragen alle offen stehen und "VEREINFACHUNG" vorschlagen.
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Fan fact: da gab es doch noch eine andere EU Verordnung, die alle Händler/Herstel ler verdonnert, ne Reparatur dem Kunden zu ermöglichen ("Recht auf Reparatur"). das setzt allerdings voraus, dass u.a. die Ersatzteile für Auslaufartikel verfügbar sind.
was denn nun: eine EU Verordnung erschwert die Erfüllung einer anderen EU Verordnung? weiß die linke Hand der EU nicht, was die rechte tut? das war rhetorische Frage.
zu konkreter Frage: welche "verantworliche Person" und welche Kontaktadresse von nicht mehr existierenden Hersteller soll man in so einem Fall angeben?
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Außer drüber zu lachen kommen mir gerade folgende Fragen:
- was wenn die chinesischen Lieferanten nicht die WAHREN Adressen rausgeben, sind das dann auch wir als Einzelhändler schuld und können abgemahnt werden? Legen meiner Erfahrung nach nicht den meisten Wert auf Ehrlichkeit
- was wenn der Lieferant mir die Angaben der Hersteller verweigert? Artikel wegwerfen?
- wie soll man bis Dezember 4500 Artikel berbeiten? Dazu noch im Weihnachtsgesch äft? Lächerlich
- was macht man mit Artikeln deren Lieferant oder Hersteller es nicht mehr gibt? Wegwerfen?
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Mehr Infos please!
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Antwort der Redaktion:
Hallo Stefan,
da wir gerade zahlreiche Rückfragen bezüglich der neuen Regelung bekommen, sammeln wir alle Fragen und werden zeitnah weitere Artikel veröffentlichen , die auf alle Fragen eingehen.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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Wir verkaufen auf ebay u.a. PKW Filtersets mit Zündkerzen und Motoröl...
Es kann sein das wir 4 Filter von unterschiedlich en Herstellern rausschicken, ja nachdem was gerade am Lager verfügbar ist, mit den Zündkerzen und dem Motoröl können es also sechs verschiedene Hersteller sein die der Kunde in seinem Paket vorfindet - wie soll das denn gehen???
Ich weiß auch ganz genau sobald wir die erste Nachricht darüber von ebay bekommen, ich dann beim ebay support Anrufe und Nachfrage wie ich zum Beispiel das von mir oben genannte händeln soll, das die mir darauf keine vernüftige Antwort geben können....verwe tte ich mein Haus drauf.
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Wir sollen im Rahmen der DSGVO keine unnötigen Daten speichern, jetzt aber gleichzeitig dafür sorgen Verbraucher zu kontaktieren falls es einen Rückruf gibt.
Das geht nur wenn wir kontaktdaten für Eventualitäten speichern (Vorratsdatensp eicherung). Das schließt sich eigentlich gegenseitig aus.
Wieder einmal weiß die linke Hand also nicht was die rechte macht.
Dazu das Veröffentlichen von Handelskontakte n, was unter Strafe stünde würde ein Mitarbeiter das nach außen tragen...
ich lache gerade laut, einfach aus Verzweiflung wie das noch weiter gehen soll.
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Und genau so ist es! Einfach alles nur noch irrsinnig! Der Standort Deutschland verliert weiter an Attraktivität. In einem internationalen Ranking rutscht das Land auf Platz 24 ab vor 2 Jahren noch auf Platz 15. Und im Jahr 2010 stand Deutschland auf Platz 5 !!! Alle die rechnen können und unsere Gesellschaft beobachten wissen welchen Platz Deutschland in 5 Jahren erreichen wird!
Wir stehen am Abgrund und morgen sind wir wieder einen Schritt weiter! :-((
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- Gilt das generell für ALLE Produkte oder nur technische Produkte?
- Gibt es Ausnahmen von Produkten, für die Regelung nicht gilt?
- Oder gibtes Ausnahmen für kleinere Händler?
- Muss die Angabe des Herstellerkonta kts auch am Produkt selber angebracht sein?
- Muss die Angabe des Herstellerkonta kts auf jeder Produktseite im Onlineshop sichtbar sein oder könnte man diese über einen Link des Herstellernamen s z.B. als Popup darstellen?
- Wenn der Hersteller keinen Vertreter in der EU hat - z.B. klassischer Hersteller aus China - was dann?
Es wäre schön, wenn es zu diesem Thema mehr konkrete Informationen oder einen Leitfaden gäbe...
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