Die neue EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur soll die Reparatur defekter Geräte erleichtern und die Menge an Elektroschrott reduzieren. Ziel ist es, bezahlbare Reparaturdienste anzubieten, um die Lebensdauer der Produkte zu verlängern und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. Von dem Gesetz sind neben Hersteller:innen auch Händler:innen betroffen.
Im Interview sprechen wir mit Wolfgang Kobek, EVP & General Manager International Business bei Infor, über die praktischen Auswirkungen für den E-Commerce.
Onlinehändler-News: Herr Kobek, können Sie uns kurz erklären, was das EU-Recht auf Reparatur genau beinhaltet und welche Ziele damit verfolgt werden?
Wolfgang Kobek: Die neue EU-Richtlinie zielt darauf ab, die Reparatur defekter und kaputter Geräte für Verbraucher zu erleichtern. Die Intention dahinter: Die Menge an Elektroschrott zu reduzieren, denn allein im Jahr 2020 landeten mehr als eine Million Tonnen Elektroschrott in deutschen Sammelstellen.
Diese Regelung gilt für eine Reihe von Haushaltsgeräten – Waschmaschinen, Staubsauger, Kühlschränke usw. – sowie für Smartphones und Tablets und verpflichtet die Hersteller, Verbrauchern den Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Software-Updates zu gewährleisten. Es werden klare Erwartungen an bezahlbare Reparaturdienste gestellt, die die Hersteller anbieten müssen, damit die Verbraucher ihre Produkte länger nutzen können. Letztlich geht es darum, Abfall zu reduzieren und eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft zu fördern.
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