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Zum Start in den Tag gibt es die aktuellsten Meldungen aus der Branche im Überblick:
- Temu wird von der Wettbewerbszentrale verklagt
- Das Gebrauchtwagenportal Instamotion ist insolvent
- 1&1 kämpft mit einer größeren Störung
Die Shopping-Plattform Temu kommt juristisch nicht zur Ruhe. Nach massiver Kritik an manipulativen Designs und illegalen Geschäftspraktiken, Vorwürfen des mutmaßlichen Steuerbetrugs, Rufen nach einer Abschaltung des Portals und einer Klage wegen Markenrechtsverletzung gibt es nun neuen rechtlichen Ärger. Die Wettbewerbszentrale zieht mit einer Klage gegen Whaleco Technology Limited, das Unternehmen hinter Temu, vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Im Zentrum der Klage stehen diverse potenzielle Verstöße gegen Transparenzpflichten. Ziel ist es, Temu zur Unterlassung der entsprechenden Verstöße zu zwingen. Neu sind einzelne Vorwürfe dabei nicht: Wie bereits in vergangenen juristischen Auseinandersetzungen auch, wird Temu vorgeworfen, „bei bestimmten Profilen keine Kontaktinformationen für Verkäuferinnen und Verkäufer“ bereitzustellen. In anderen Fällen beziehungsweise „bei anderen Profilen seien die Informationen unvollständig und schwer zu finden“, heißt es bei 1st blue.
Entsprechende Pflichten, Kundinnen und Kunden im B2C-Bereich detaillierte Informationen über anbietende Unternehmen zu präsentieren, ergeben sich aus dem sogenannten Digital Services Act (DSA).
Weiterhin verstoße Temu der Klage nach gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Im Zuge des UWG sollen sich hiesige Verbraucherinnen und Verbraucher bereits vor einem Online-Kauf über ihre Rechte beispielsweise rund um den Widerruf informieren können. Demnach versäume es Temu, die Kundinnen und Kunden darüber zu informieren, „ob es sich bei den Anbieterinnen und Anbietern der jeweiligen Waren nach dessen Eigenerklärung um eine Unternehmerin bzw. einen Unternehmer handelt. Diese Infopflicht folgt aus 8 5b Abs. 1 Nr. 6 UWG“. Der Plattformbetreiber verstoße somit gegen essenzielle Vorgaben zur Transparenz und verschaffe sich, so die Vorwürfe, damit einen unlauteren Vorteil im Wettbewerb.
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