Erhebliche Bedenken im Sinne der DSGVO
Wer über ein Online-Reisebüro bei Ryanair einen Flug buchen möchte, kann das seit Dezember 2023 ohne Kundenkonto nur noch mit automatisierter Gesichtserkennung und den Ausweisdaten tun. Der Verband EU Travel Tech, zu dem Unternehmen wie Airbnb, Booking.com oder eDreams gehören, hat daher bei den französischen und belgischen Datenschutzbehörden Beschwerde eingelegt, da die Online-Reisebüros von Ryanair zu diesem Verifikationsprozess verpflichtet würden und das Vorgehen gegen die DSGVO verstoße.
„Dieses Verfahren verletzt nicht nur die Privatsphäre des Einzelnen, sondern wirft auch erhebliche rechtliche Bedenken im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf“, teilt der Verband laut Heise mit. Darüber hinaus betonte der Reiseverband, dass die Nutzung des biometrischen Überprüfungsprozesses besondere Risiken für Datenschutzverletzungen, Identitätsdiebstahl und ungerechtfertigte Überwachung berge.
Die Datenschutzbehörden sind nun aufgefordert, den Verifizierungsprozess unverzüglich vorläufig zu unterbinden. EU Travel Tech kritisierte jedoch bereits das zähe Voranschreiten eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens der Bürgerrechtsorganisation Noyb gegen den Zwang zur Gesichtserkennung bei Ryanair.
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