Verfolgung von Verstößen ausdrücklich untersagt
In seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat auf Vorschlag Bayerns einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der verhindern soll, dass Unternehmen durch eine übermäßige Umsetzung der DSGVO unnötig belastet werden, berichtet Heise. Die Initiative sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Mitbewerber:innen vorgehen können, wenn diese möglicherweise gegen Datenschutzvorschriften wie die DSGVO verstoßen haben. Datenschutzverletzungen sollen künftig generell von Abmahnungen und Verfolgungen nach dem UWG ausgenommen sein.
Mit dem Gesetzesentwurf will der Bundesrat Sicherheit schaffen. Denn grundsätzlich können Unternehmen zwar nach dem UWG rechtliche Schritte gegen Konkurrent:innen einleiten, wenn sie einen Rechtsverstoß vermuten, da dieser zu einem Wettbewerbsvorteil führen könnte. Ob jedoch Datenschutzverstöße ebenfalls nach dem UWG geahndet werden können, ist derzeit umstritten. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage noch nicht entschieden und dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Gesetzentwurf der Länder schlägt nun vor, das UWG so zu ändern, dass Klagen von Mitbewerber:innen wegen Datenschutzverstößen ausdrücklich nicht mehr zulässig sind.
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