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EU verschärft Regeln für Booking.com

Veröffentlicht: 14.05.2024
imgAktualisierung: 14.05.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.05.2024
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ca. 2 Min.
Booking.com auf Tablet
© pustosh / Depositphotos.com
Die EU-Kommission hat Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA eingestuft. Das Unternehmen muss sich daher zukünftig an strengere Regeln halten.


In Zukunft muss sich Booking.com an strengere Regeln halten. Die EU-Kommission ordnet das Buchungsportal als wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen ein, weshalb die Plattform auch höhere Auflagen erfüllen müsse. Wie die Kommission gestern mitteilte, ist Booking als Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act (DMA) einzustufen. 

Die Marktmacht der Big Player regulieren

Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU die Marktmacht der sogenannten Big Player, wie etwa Amazon, Apple und Meta, regulieren, um kleineren Anbietern eine faire Chance auf dem Markt zu gewährleisten. Auch die Buchungsplattform Booking.com muss sich nun wegen ihrer ebenfalls großen Marktmacht an die strengeren Vorgaben des DMA halten und gerechtere Bedingungen für die Anbieter von Hotels und Ferienwohnungen schaffen.

Wie die EU-Kommission mitteilte, müsse Anbietern „ein fairer Zugang“ zu den Diensten der Plattform geboten werden. Vor allem um mehr Entscheidungsfreiheit bei den Buchungs- und Stornokonditionen soll es dabei gehen. Buchende einer Unterkunft sollen somit auch „mehr Auswahl und Freiheit“ bekommen. 

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Wichtiger Akteur in der Tourismusbranche

Booking.com teilte bereits mit, von der Entscheidung der EU-Kommission nicht überrascht zu sein. Man wolle „weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften zu entwickeln“.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton begründet die Entscheidung nach Angaben des Spiegel damit, dass der Amsterdamer Konzern „ein wichtiger Akteur“ in der europäischen Tourismusbranche sei. Weiter betonte er, Brüssel wolle „sicherstellen, dass das Unternehmen die DMA-Verpflichtungen vollständig erfüllt“. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, der Kommission einen detaillierten Bericht vorzulegen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.05.2024
img Letzte Aktualisierung: 14.05.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

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