Gewinner hat eigentlich „geschummelt“
Die Person, die sich letztlich meldete, hat dabei nicht einmal gewonnen, weil sie die Datenschutzerklärung tatsächlich gewissenhaft durchgelesen hat. Gegenüber der BBC sagte Neidle, dass der Gewinner „gewissermaßen geschummelt“ habe. Eigentlich hatte er nur nach Beispielen gesucht, um seine eigene Datenschutzerklärung zu schreiben und sei dabei über den Satz gestolpert. Er habe auch gar nicht damit gerechnet, die Flasche Wein noch zu gewinnen, so Neidle. Trotz der „Schummelei“ gab es von Neidle einen 40 Euro teuren, zehn Jahre alten französischen Wein.
In Großbritannien sind Webseitenbetreiber, genau wie in Deutschland, dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Diese verfehlen laut Neidle aber komplett ihren Zweck. Es sei „verrückt, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, eine Datenschutzrichtlinie zu haben, obwohl sich niemand darum kümmert oder sie liest“, so Neidle auf X. Er hält das Gesetz für zu streng. Den Beweis lieferte sein Experiment. Allein im März und April hatte seine Seite laut Spiegel über 160.000 Aufrufe und nur eine einzige Person stolperte zufällig über den Satz in der Datenschutzerklärung – oder meldete sich bei Neidle. Die Dunkelziffer derjenigen Menschen, die den Satz einfach ignorierten, dürfte aber vergleichsweise gering sein.
Nachdem sich ein Gewinner gefunden hatte, hat Neidle die Datenschutzerklärung auf seiner Webseite abgeändert. Nun findet sich darin dieser Satz: „Wir wissen, dass dies niemand liest, denn wir haben im Februar hinzugefügt, dass wir der ersten Person, die sich bei uns meldet, eine Flasche guten Wein schicken werden, und erst im Mai haben wir eine Antwort erhalten.“
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