Mit der Ökodesign-Verordnung sowie dem Recht auf Reparatur wurden am Dienstag gleich zwei wichtige Meilensteine in Sachen Kreislaufwirtschaft im EU-Parlament verabschiedet. Bereits im zweiten Quartal soll das Recht auf Reparatur in Kraft treten. Auswirkungen haben vor allem Unternehmen aus den Bereichen Haushaltselektronik zu erwarten. Eine Ausweitung auf weitere Kategorien sei aber vorstellbar, wie es in der Ankündigung des Parlaments heißt.
Für Händler:innen von Mode spielt dagegen die Ökodesign-Verordnung eine größere Rolle. Mit deren Beschluss sollen Produkte von vornherein mit mehr Fokus hinsichtlich einer langen Lebenszeit konzipiert werden.
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