Ein Schritt in die falsche Richtung?
Was erst einmal nach einem sinnvollen Schritt hin zu weniger Bürokratie klingt, wirft auf den zweiten Blick aber auch kritische Fragen auf. Die Abschaffung der Pflicht zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten würde die betroffenen Unternehmen natürlich nicht von ihren DSGVO-Pflichten entbinden. „Es wäre so, als wenn man mit der Abschaffung des Steuerberaters die Steuerbürokratie vereinfachen wollen würde. Diese Änderung setzt also an der ganz falschen Stelle an. Will man Bürokratie verhindern, sollte man eher auf die umfassenden Dokumentationspflichten in der DSGVO schauen“, gibt daher Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten (BvD) zu bedenken und lehnt den Appell ab.
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