Die Zollgesetzgebung in der Schweiz steht vor einer umfassenden Überarbeitung, die vom Nationalrat genehmigt wurde und erhebliche Auswirkungen auf den Paketversand haben könnte. Das neue Gesetz ermöglicht es Importeuren und Exporteuren, selbst zu entscheiden, wer für die Zollabfertigung von Paketen verantwortlich ist. Dies kann entweder selbst übernommen oder an Verbraucher delegiert werden. Kritiker befürchten, dass der Paketversand so erheblich langsamer, komplizierter und teurer wird.
Sollten die Online-Shopper selbst für die Abfertigung zuständig sein, müssten diese künftig zusätzliche Dokumente und Informationen bereitstellen, wie beispielsweise die Sendungsverfolgungsnummer, Zollnummer, Gewicht der Sendung, Inhaltsangaben sowie eine Kopie der Rechnung, berichtet ecommercenews zu den neuen Regularien. Diese Informationen liegen den Verbrauchern in der Regel allerdings nicht vor.
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So wie dass seit 2021 auch die chinesischen Plattformen wie Aliexpress, Temu & Co. handhaben um weiterhin Kunden in DE direkt zu erreichen ohne Zollprobleme für die Kunden, und ohne 6€ Verzollungsgebü hr der Post.
@Redaktion: Einer Werbemail von UPS habe ich kürzlich entnommen, dass die Schweiz die Zölle auf Industrieproduk te, also industriell gefertigte Waren (anders als auf Agrarprodukte) gerade abgeschafft hat. Wenn dem so ist, wäre das alles doch garnicht so schwierig, dann sollte ja nur noch die Einfuhrumsatzst euer (MwSt.) auf Importe fällig werden, die ja nicht schwer zu ermitteln ist...
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Auch in Deutschland war es jahrelang so, dass Pakete aus Drittländern ohne weitere Deklaration ankamen. Man bekam eine Mitteilung per Postkarte und wurde zur nächsten Zollstelle zitiert. Dort wurde im Beisein des Empfängers das Paket geöffnet, und falls der Empfänger den Wert nicht durch Belege wie Rechnung, Ebay-Kaufbestät igung o.ä. nachweisen konnte - oder dieser nicht glauhaft - weil viel zu billig - war, wurde versucht den Wert zu ermitteln - neu-deutsch: Googlen. Anhand dessen wurden dann Zoll und Einfuhrumsatzst euer berechnet, die der Empfänger dann vor Ort bezahlen musste.
Nichts, was heutzutage nicht auch digital und remote umzusetzen wäre.
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Also, wenn ich das richtig verstehe, dann bedeutet das, dass ich auch weiterhin wie bisher die Zollabfertigung für den Kunden übernehmen kann. In dem Fall würde sich also im Vergleich zu Jetzt gar nichts ändern. Oder verstehe ich da etwas falsch? Denn auch jetzt schon muss ich doch der Sendung als Absender Angaben zu den Produkten wie zum Beispiel dem Wert, Gewicht, Zolltarifnummer und dergleichen beifügen. Oder geht es hierbei darum, dass ich dann als Absender auch die Zollgebühr übernehmen muss? Das geht meiner Meinung nach aus diesem Beitrag leider nicht ganz klar hervor.
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Antwort der Redaktion
Lieber Andreas,
sollte diese Änderung des Zollgesetzes tatsächlich beschlossen werden, geht es wirklich nur um die zusätzlichen Dokumente und Informationen, die dann von den Kunden bereitgestellt werden müssen, wenn sich die Importeure und Exporteure dazu entscheiden, dass an die Kunden "auszulagern". Sollte man dies nicht an die Kunden übergeben, ändert sich nichts. Die Zollgebühren betrifft dieser spezielle Aspekt des geänderten Zollgesetztes nicht.
Viele Grüße,
die Redaktion.
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