Erster, lückenhafter Schritt
Laut Schätzungen der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 sind 28 Millionen Menschen weltweit von Zwangsarbeit betroffen. Sieben Millionen davon sind Kinder. Betroffene Menschen produzieren Mode, Technik und Haushaltsgegenstände. Diese landen natürlich auch in europäischen Haushalten. Bricht man das Ganze auf eine in Europa lebende Person herunter, so arbeiten für die Lebensspanne dieser Person 80 moderne Sklaven.
Das Gesetz soll genau das künftig verhindern.
Allerdings gibt es schon jetzt Lücken, die kritisiert werden: So müssen Unternehmen nicht nachweisen, dass es entlang ihrer Lieferkette keine Zwangsarbeit gibt. Diese Beweislastumkehr hat es nicht ins Gesetz geschafft. Stattdessen müssen den Unternehmen Verstöße nachgewiesen werden.
Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn begrüßt die fehlende Beweislastumkehr: „Wir konnten eine Beweislastumkehr verhindern. Das heißt, die staatliche Aufgabe des Schutzes von Menschenrechten wird nicht auf Unternehmen abgewälzt werden. Die Beweisführung für Zwangsarbeit in den Lieferketten soll bei der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten liegen.“
Um Anhaltspunkte zu liefern, die überhaupt zur Überprüfung bestimmter Lieferketten führen, soll eine Datenbank Wirtschaftszweige und Regionen darstellen, in denen es staatliche Zwangsarbeit gibt.
Kommentar schreiben