Der Digital Services Act ist schon seit einiger Zeit beschlossen, ab dem 17. Februar gelten die für Online-Händler:innen relevanten Regelungen, wie etwa die Pflicht zur Selbstbescheinigung von Plattformhändlern.
Der Digital Services Act ist in erster Linie für Marktplätze relevant. EU-weit soll es Verbraucher:innen ermöglicht werden, rechtssicher online Verträge abzuschließen. Damit Marktplätze den gesetzlichen Anforderungen nachkommen können, hat er auch Auswirkungen auf Händler:innen, die dort verkaufen.
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